NEUROPSYCHOLOGISCHE PRAXIS
ASHLEY CROPP

Kostenträger

Dies ist eine neuropsychologische Privatpraxis ohne Kassenzulassung. Es kommen folgende Kostenträger für die Übernahme der Behandlungskosten in Frage: 
  • Berufsgenossenschaften
  • Unfallversicherungen
  • private Krankenversicherungen
  • Beihilfe
  • gesetzliche Krankenversicherung (im Rahmen der Kostenerstattung, s.u.)
  • Selbstzahler

 

Gern berate ich Sie bei Fragen. In unten stehenden Abschnitten finden Sie Informationen zum Kostenerstattungsverfahren.

Auch auf der Website der Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP) erhalten Sie weiterführende Informationen.

Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens

In einer privaten Praxis kommt für gesetzlich versicherte Patienten eine Kostenübernahme durch das Kostenerstattungsverfahren in Frage.

Die Informationen sind der Website der GNP entnommen, siehe https://www.gnp.de/fuer-patienten-betroffene/ambulante-neuropsychologische-behandlungen

Wie sieht ein Antrag auf Kostenerstattung aus?

Zu einem ersten Vorstellungstermin in meiner Praxis sollten Sie Ihre ärztlichen Berichte aus den behandelnden Kliniken, Entlassungsberichte aus der Reha sowie vorhandene CT- oder MRT-Bilder bzw. deren Befunde mitbringen. Bei Bedarf kann natürlich auch ein Angehöriger zum Vorstellungstermin mitkommen. Mit den gesammelten Informationen aus unserem Gespräch sowie Ihren Vorbefunden wird der Antrag an Ihre Kasse geschrieben.

Dem Antrag im Kostenerstattungsverfahren wird beigefügt:

  • Brief mit den Gründen, warum dringend eine neuropsychologische Behandlung notwendig ist und dass hierfür nicht rechtzeitig ein Therapieplatz bei einem oder einer Neuropsychologen/in mit Kassenzulassung gefunden werden konnte
  • eine Bescheinigung, dass eine neuropsychologische Behandlung notwendig ist und zeitnah erfolgen muss (Notwendigkeitsbescheinigung)
  • das Protokoll der vergeblichen Suche nach einem Therapieplatz in einer Praxis mit Kassenzulassung und
  • die Bescheinigung der Privatpraxis, dass Ihre Behandlung kurzfristig übernommen werden kann.

 

Nach Bewilligung des Antrags kann mit der regelmäßigen Behandlung begonnen werden.

Die gesetzliche Krankenkasse hat drei Wochen Zeit, dem Antrag zuzustimmen oder diesen abzulehnen. Erhalten Sie keine Rückmeldung innerhalb von drei Wochen, darf die Behandlung trotzdem starten.

© 2024 Neuropsychologische Praxis Ashley Cropp

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