Gern berate ich Sie bei Fragen. In unten stehenden Abschnitten finden Sie Informationen zum Kostenerstattungsverfahren.
Auch auf der Website der Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP) erhalten Sie weiterführende Informationen.
In einer privaten Praxis kommt für gesetzlich versicherte Patienten eine Kostenübernahme durch das Kostenerstattungsverfahren in Frage.
Die Informationen sind der Website der GNP entnommen, siehe https://www.gnp.de/fuer-patienten-betroffene/ambulante-neuropsychologische-behandlungen
Zu einem ersten Vorstellungstermin in meiner Praxis sollten Sie Ihre ärztlichen Berichte aus den behandelnden Kliniken, Entlassungsberichte aus der Reha sowie vorhandene CT- oder MRT-Bilder bzw. deren Befunde mitbringen. Bei Bedarf kann natürlich auch ein Angehöriger zum Vorstellungstermin mitkommen. Mit den gesammelten Informationen aus unserem Gespräch sowie Ihren Vorbefunden wird der Antrag an Ihre Kasse geschrieben.
Dem Antrag im Kostenerstattungsverfahren wird beigefügt:
Nach Bewilligung des Antrags kann mit der regelmäßigen Behandlung begonnen werden.
Die gesetzliche Krankenkasse hat drei Wochen Zeit, dem Antrag zuzustimmen oder diesen abzulehnen. Erhalten Sie keine Rückmeldung innerhalb von drei Wochen, darf die Behandlung trotzdem starten.
© 2024 Neuropsychologische Praxis Ashley Cropp
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